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50. Flächennutzungsplanänderung - Sonderbauflächen Windenergie

Im Zusammenhang mit der Nichterteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Windkraftanlage südlich von Munderloh und dem nachfolgenden Gerichtsverfahren wurde Anfang 2010 die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hatten durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg für unwirksam erklärt.

Als Begründung wurde vom OVG u.a. angeführt, dass die Gemeinde nicht ausreichend Flächen für eine substanzielle Nutzung der Windenergie ausgewiesen hat.

Nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung gingen zahlreiche Anfragen wie auch Anträge von Investoren und Bürgern hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen bei der Gemeinde ein.

Vor diesem Hintergrund wurde durch die Gemeinde Hatten der Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Die Errichtung von Windenergieanlagen soll auf bestimmte Bereiche des Gemeindegebietes  beschränkt werden, um nachteilige Auswirkungen auf die Bevölkerung, das Landschaftsbild wie auch die Erholung möglichst zu minimieren.

Das erarbeitete Standortkonzept wurde in der Folgezeit durch erstellte Fachbeiträge, beispielsweise zur Avifauna, zum Landschaftsbild und zur Erholungsnutzung weiter überarbeitet.

Im Rahmen der Gesamtbewertung weisen die Flächen C und D an der Hatter Landstraße nach der Fläche E die höchsten Eignungswerte auf und sind nahezu als gleichrangig zu bewerten. Somit verfügen die Flächen C und D eindeutig über die beste Eignung als weitere Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen. Eine Darstellung der Fläche E würde der langfristigen Sicherung des vorhandenen Windparkstandortes Plietenberg dienen.

Aufgrund der Größe der Flächen C, D und E kann auch sichergestellt werden, dass dort in der Summe ein substanzieller Beitrag zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Hatten möglich wird.

Die beiden Flächen 50.1 und 50.2 halten im Norden einen 400 m Abstand zu den avifaunistisch wertvolleren Flächen.

Nach Abwägung  vieler Kriterien haben wir hier Flächen gefunden, die hoffentlich einem evtl. Gerichtsverfahren standhalten und wir so einen Beitrag zur Energiewende und dem Erhalt der Landschaft leisten.

 



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