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Natur- und Umweltschutzschutz

Wir begrüßen den Ende 2020 per Landesgesetz beschlossenen „Niedersächsischen Weg“ für mehr Naturschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt. In Kooperation mit den Landwirt*innen, den Umwelt- und Naturschutzverbänden, dem Landvolk und der Landwirtschaftskammer wollen wir in der Gemeinde diesen Weg umsetzen und Verantwortung für unsere Zukunft übernehmen.

Lebendige Feldraine, Wallhecken und Blühstreifen
Acker- und Wegeseitenränder, Feldraine sowie Wallhecken sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren (Biodiversität) und haben eine enorme Bedeutung bei der Vernetzung von Biotopen (Trittsteinbiotope). In den letzten Jahrzehnten sind viele solcher Biotope durch landwirtschaftliche Nutzung schmaler geworden oder sogar gänzlich verschwunden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Acker- und Wegeseitenränder sowie Wallhecken wieder in voller Breite mit naturschutzgerechtem Bewuchs entstehen.

GRÜN wählen für

  • die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und eine verstärkte Förderung der Pflege und Neuanlage der landschaftsprägenden Wallhecken in der Gemeinde,

  • eine konsequente Einhaltung der Wegeseitenränder an Gemeindestraßen mit Schaffung einer Biotopstruktur,

  • ein Konzept für die Pflege das Straßenbegleitgrün, durch den Bauhof (abschnittsweise Pflege mit Abstand zur Grasnarbe bzw. zum Boden, um Kleintiere zu schützen),

  • die Schaffung von „Grünen Bändern“ mit hohem touristischem Potenzial,

  • die Erstellung eines Biotopstrukturplans mit den vorhandenen und geplanten Vernetzungselementen,

  • die bessere Überwachung von Wegeseitenrändern, z.B. mit heute möglichen Luftbildvergleichen (Landmap) und die stärkere Ahndung von Verstößen.

Schutzgebiete stärken und erweitern
Die Gemeinde Dötlingen gehört zum Naturpark Wildeshauser Geest und ist geprägt durch vielfältige Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Flussniederungen, eine einmalige Wallheckenstruktur sowie von flächenhaften Natur- und Einzeldenkmalen. Diese sollen stärker als bisher geschützt, gepflegt und entwickelt werden. Dazu gehören auch die zahlreich in der Gemeinde angelegten Kompensationsflächen.

  • die Einrichtung eines Katasters aller Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsflächenkataster) und konsequente Kontrollen ihrer Umsetzung,

  • die Übersicht über gemeindeeigene Flächen und deren Einordnung bezüglich ihres ökologischen Potentials, beispielsweise zur Anlage sog. „Trittsteinbiotope“ und Entwicklung von entsprechenden Vernetzungsstrategien,

  • die Kontrolle der Umsetzung der Festsetzungen in den Bebauungsplänen und bei Nichtbefolgung die Einleitung entsprechende Maßnahmen,

  • zeitnahe Umsetzung von öffentlichen und privaten Ausgleichsflächen und dem Zweck entsprechende Pflege,

  • Umsetzung der Vorgabe der Niedersächsischen Bauordnung, wonach nicht bebaute Flächen begrünt werden müssen,

  • Erhalt von alten Bäumen und schützenswerten, und landschaftsprägenden Baumstrukturen,

  • mehr Augenmaß bei Baumschnittmaßnahmen - Korrekturschnitte sollten fachkundig und sparsam durchgeführt werden,

  • den Erhalt der heimischen Flora durch eine rasche Erkennung und Entnahme invasiver neuer Pflanzenarten (Neophyten), die die heimische Flora völlig verdrängen (z.B. Japanischer Staudenknöterich) oder giftig für unsere Wildbienen sind (Südafrikanisches Greiskraut).

Naturnahe Gestaltung von Gärten und öffentlichen Grünflächen
Die öffentlichen und privaten Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für unsere heimischen Arten und für ein günstiges Klima innerhalb des bebauten Bereichs. Deshalb wollen wir, dass das Bauamt der Gemeinde zukünftig den offiziellen Namen „Amt für Bau, Umwelt- und Klimaschutz“ trägt und diese Bezeichnung auch im Stellenwert inhaltlich konsequent umsetzt, sowie diese Umsetzung auch personell benennt.

GRÜN wählen heißt, dass

  • die öffentlichen Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden, soweit das mit ihrer eigentlichen Zweckbestimmung vereinbar ist,

  • auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Grünflächen verzichtet wird,

  • die Bauhofmitarbeiter in naturnaher Grünflächenpflege intensiv geschult werden,

  • Initiativen zur Gestaltung naturnaher Räume, die zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen, gefördert werden,

  • zielgerichtet Fördermittel erarbeitet werden, die bei der Umsetzung naturnaher Räume für mehr Artenvielfalt finanziell unterstützen.

Nutzflächen im Eigentum der Gemeinde sollen dem Allgemeinwohl dienen
Die Gemeinde ist auch außerhalb des bebauten Bereichs Eigentümerin landwirtschaftlicher Nutzflächen und von Wald. Wir wollen, dass diese Flächen künftig so genutzt werden, dass sie in besonderer Weise dem Natur-, Arten- und Klimaschutz dienen.

GRÜN wählen heißt, dass

  • Wegraine werden Rückzugsräume und Nahrungsfläche für unsere heimischen Arten. Deshalb wollen wir die von den Bewirtschafter*innen der angrenzenden Nutzflächen inzwischen landwirtschaftlich genutzten Wegraine an Feld- und Wirtschaftswegen in ihrer Funktion für den Naturhaushalt reaktiviert werden. Sie sollen künftig mit feldheckentypischen Gehölzen bepflanzt, der natürlichen Entwicklung überlassen oder mit mehrjährigen Blühpflanzen eingesät werden. Hier soll an die erfolgreiche Arbeit des Arbeitskreises „Artenvielfalt vor Ort“ angeknüpft werden,

  • die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Gemeinde bei Auslaufen bestehender Pachtverträge oder bei Neuverpachtung künftig nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden,

  • in den Waldflächen im Eigentum der Gemeinde der Natur- und Klimaschutz Vorrang vor der Nutzung hat. Deshalb soll unser Wald sukzessive in einen naturnahen Mischwald mit angemessenem Totholzanteil umgestaltet werden,

  • sich Dötlingen dem bundesweit aus inzwischen über 270 Städten, Gemeinden und Landkreisen starken Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ anschließt.

Schutz von Grundwasser und Fließgewässern
Schutz und Sicherung unseres Grund- und Trinkwassers sind existenziell. Schadstoffeinträge in das Grundwasser sind zu vermeiden. Deshalb fordern wir eine Wasserschutzberatung für landwirtschaftliche Betriebe. Der Fokus der Beratung muss sein, weniger Mineraldünger und Pestizide auf landwirtschaftlichen Flächen einzusetzen.

An Fließgewässern brauchen wir Schutzstreifen gegen schädliche Einträge von Flächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Breitere Schutzstreifen, wie im „Niedersächsischen Weg“ beschlossen, sind entsprechend anzulegen.

Bedingt durch den Klimawandel nehmen Extremwetterlagen zu und gefährden unsere Grund- und Trinkwasserressourcen erheblich. Kennzeichen sind lange Trockenperioden oder Starkregenereignisse. Um die Auswirkungen von Dürre und Überschwemmungen zu kompensieren, ist dringend ein Wassermanagementplan zu entwickeln.

GRÜN wählen für

  • die Förderung von Wasser speichernden und Boden schonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft. Der Boden muss als Puffer und Wasserspeicher dienen, Bodenanalytik sollte für einen Humusaufbau und Begrünungsstrategien genutzt werden.

  • ein Wassermanagementkonzept, das Folgen des Klimawandels kompensiert und abmildert,

  • die Renaturierung von Vorflutern und Drosselung des Wasserabflusses durch Drainagen,

  • den Einbau von fischgängigen Staustufen in Entwässerungsgräben,

  • ortsnahe Versickerung des auf Dächern und versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwassers, statt Ableitung in den nächsten Bach oder Fluss,

  • den Einbau von Speicher- und Versickerungsanlagen
     



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