Die neuen Medien ermöglichen ganz neue Wege, (angebliche) Fakten zu platzieren und Meinungen zu verbreiten. Populismus und Informationsblasen haben mehr Möglichkeiten denn je. Davon ist auch die allgemeine Presse (namentlich die NWZ) nicht verschont, schließlich werden reißerische Überschriften und provozierende Inhalte mehr geklickt als klassische Berichte.
An dieser Stelle möchten wir durch Erläuterungen und Richtigstellungen über die Hintergründe in der Gemeindepolitik aufklären. Dadurch soll sich auch ein Archiv aufbauen, das zur Beruhigung manch hitziger Debatte in unserer schnellebigen Zeit beitragen kann. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an den/die jeweilige AutorIn.
Lügen haben kurze Beine: Tatsache ist, dass der Vortrag überhaupt erst auf Initiative des Bürgermeisters und der Verwaltung auf die Tagesordnung der Sitzung gekommen ist!
Die Abschaltung von Bild und Ton während des Vortrages erfolgte auf Verlangen der Firma. Auch wenn dieses Verhalten einen Beigeschmack hat, so ist es doch ihr Recht gemäß der Geschäftsordnung.
Am 18.02.2026 fand im Rathaussaal der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt statt. Die Firma Engie Deutschland Erneuerbare GmbH hat an dem Abend einen Vortrag zum Thema einer Erweiterung einer bereis vorhandenen Windpark-Anlage in der Gemeinde Hatten gehalten.
Zwei Tage vor der Ausschusssitzung hat die Firma mitgeteilt, dass ihr Vortrag zum Thema Windenergie an der Hatter Landstraße nicht per Bild und Ton übertragen werden soll. Die Gemeindeverwaltung folgte diesem Wunsch – aus rechtlicher Sicht ist das zulässig und in der Gemeindesatzung auch entsprechend vereinbart.
Die Sitzung und vor allem auch der Vortrag waren mit Online-Übertragung angekündigt. Bürgerinnen und Bürger durften davon ausgehen, die Präsentation über den Windpark digital verfolgen zu können. Nun wurde das vor der Sitzung durch die Firma per Wunsch geändert.
Gerade bei dem Thema Windkraft erwarten die Bürgerinnen und Bürger Transparenz und Zugänglichkeit. Öffentlich heißt in der Gemeinde Hatten auch digital erreichbar.
Nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist das Vorgehen zulässig, wird aber dem Anspruch der Gemeinde an Transparenz und Bürgernähe bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht gerecht.
Vertrauen schafft dieses Vorgehen der Firma Engie natürlich nicht.
Neben den Freien Wählern haben auch wir in der Ausschusssitzung unser Unverständnis über diese Entscheidung der Fa. Engie kundgetan.
Aufgrund unserer argumentativ vorgetragenen Anmerkungen hat sich die Fa. Engie noch während der Sitzung bereiterklärt einen zusätzlichen Termin in Präsenz anzubieten.
Damit hatten wir zu dem Zeitpunkt das maximal Mögliche erreicht.
Der Vorsitzende der Fraktion Team Hatten hatte bereits vorab seinen eigenen Weg der Kritik gewählt, um das Thema und die Entscheidung der Firma Engie zu kritisieren. In den sozialen Medien auf Facebook wurde von Herrn Walter Schleef behauptet, der Bürgermeister und der Vorsitzende des Ausschusses hätten den Bürgerinnen und Bürgern Bild und Ton zum Thema Windkraft abgedreht.
Diese Behauptung ist unwahr und wurde von Team Hatten populistisch aufbereitet und durch falsche Behauptungen zum Abstimmungsverhalten der Grünen Fraktion gegenüber dem Thema Windkraft auch noch verstärkt. Team Hatten in Person von Herrn Schleef stellt in diesem Zusammenhang falsche Behauptungen auf.
Tatsache ist, dass die Präsentation überhaupt erst durch Betreiben des Bürgermeisters auf die öffentliche Tagesordnung gebracht wurde.
Weder der Bürgermeister noch der Vorsitzende des AGU „drehen den Bürgern den Ton ab". Das erfolgte auf Wunsch der vortragenden Firma. Wenn dieses Verlangen auch einen kleinen negativen Beigeschmack hat, so ist es doch ihr Recht auf Datenschutz.
Selbst die rechtzeitige Ankündigung des Wunsches von der Fa. Engie zu Wochenanfang folgte dem Interesse der Verwaltung nach Transparenz. Rein formell hätte Fa. Engie das auch erst während der Sitzung bekannt geben müssen.
Zum Thema Windkraft wird von Team Hatten behauptet, die Gemeinde habe ihr Mitspracherecht „leichtfertig aus der Hand gegeben" und sei nur noch Zuschauerin. Diese Behauptung greift zu kurz.
Die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie erfolgt auf regionaler und Landesebene.
Die Gemeinde kann diese Vorgaben nicht einfach außer Kraft setzen. Dass der Landkreis eingebunden ist, entspricht der gesetzlichen Aufgabenverteilung. Das ist kein freiwilliger Machtverzicht, sondern geltendes Planungsrecht.
Die Gemeinde bleibt weiterhin beteiligt – durch Stellungnahmen, Mitwirkung in Verfahren und Gestaltung von Beteiligungsmodellen. Von einer völligen Machtlosigkeit zu sprechen, ist sachlich nicht richtig.
Die Bürgerbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben – durch öffentliche Auslegung, Einwendungsfristen und Anhörungen.
Zusätzliche Gesprächsformate wie „Runde Tische" können sinnvoll sein, sind aber keine Voraussetzung für rechtmäßige Planung.
In Niedersachsen sind folgende gesetzliche Beteiligungen am Ertrag pro kW/h vorgesehen:
• 0,2 Cent pro kWh für die Gemeinde
• 0,1 Cent pro kWh für Anwohner im Umkreis von 2,5 km
Der Anteil der Gemeinde fließt nicht anonym „ins Rathaus", sondern kommt allen Bürgern zugute – etwa durch:
• stabile Gebühren und Steuern
• Investitionen in Straßen, Spielplätze, Feuerwehr oder Vereine
• Energieprojekte an Schulen oder öffentlichen Gebäuden
Davon profitiert die gesamte Gemeinde.
Der höhere Anteil der Kommune ist daher kein „Vorteil für die Verwaltung", sondern dient dem Gemeinwohl.
Tatsache ist, dass Herr Walter Schleef sehr genau um die Sach- und Rechtslage weiß, aber in Facebook bezüglich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten vorsätzlich die Unwahrheit schreibt.
Michael Peters
Ratsmitglied B90/Grüne
Zur Sachlage hier der Text der zugehörigen Sitzungsvorlage 44/2025 aus dem Schul-, Bildungs- und Kulturausschuss vom 11.06.2025:
"Mit Datum vom 27.05.2025 wurde von der Fraktion TEAM Hatten im Schul-, Bildungs- und Kulturausschuss der Antrag gestellt, einen Förderantrag zur Sanierung des Hallenbades zu stellen, um dem vorhandenen Sanierungsstau kurzfristig entgegenzuwirken. Insbesondere sollte mit der Sanierung des Hallenbades die Schwimmfähigkeit der Kinder gefördert werden. Dieser Antrag wurde am 11.06.2025 im SBK vorgestellt. Der Antrag von TEAM Hatten sowie das Förderprogramm /// und der Antragsvordruck wurden dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Grundsätzlich wird begrüßt, dass entsprechende Förderprogramme aufgelegt werden, um Kommunen finanziell zu unterstützen.
Allerdings bleibt für die Gemeinde Hatten festzuhalten, dass bei dem Hallenbad in Sandkrug aktuell kein größerer Unterhaltungsstau festzustellen ist. In der Gesellschafterversammlung am 26.05.2025 wurde vom Geschäftsführer der Hatten Freizeit GmbH vorgetragen, dass in der nächsten Zeit im Hallenbad folgende Arbeiten notwendig werden:
• Die Lüftungsanlage muss technisch verändert werden, so dass die Abluft nicht in den Keller fehlgeleitet, sondern nach Außen abgeleitet wird.
• Die Duschpaneele in den Duschen sind teilweise defekt und müssen ausgetauscht werden.
• Die Spinde in den Umkleiden müssen erneuert werden. - Gemäß Nr. 5.3 der Förderrichtlinie ist diese Position nicht förderungsfähig, da hier kein Neu- oder Erweiterungsbau vorliegt.
Die gesamten Kosten inklusive Spinde belaufen sich auf insgesamt ca. 100.000 €.
Nr. 5.2 der Förderrichtlinie sagt aus, dass die Förderquote 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Jede Zuwendung soll im Einzelfall mehr als 200.000 € betragen.
Um die Summe von 200.000 € Förderung zu bekommen, müssten die Investitionskosten mindestens 500.000 € betragen.
Die Investitionssumme von 500.000 € kann somit nicht erreicht werden und eine Förderung ist aktuell nicht möglich.
Aufgrund der zeitlich begrenzten Antragsfrist (30.06.2025) und den genannten Feststellungen ist es kaum möglich einen spezifizierten Förderantrag mit Aussicht auf Erfolg zu stellen, zumal gemäß Nr. 7.5 des Förderprogramms auch ein Finanzierungsplan zur Umsetzung der Maßnahme vorliegen muss.
Dieses Programm war eher für Maßnahmen gedacht, die bereits bei den Kommunen in Planung sind.
Die Aussage, dass auch ein vorzeitiger Baubeginn (noch vor Bewilligungsbescheid) möglich ist, verstärkt diese Vermutung."
Darum gab es einen Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, der lautete:
„Da die Voraussetzungen der Richtlinie für eine Förderung nicht gegeben sind, wird kein Antrag gestellt."
Folgerichtig stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder für den Beschlußvoschlag der Verwaltung (9xJa, 1xNein, 1xEnthaltung).
Michael Peters
Ratsmitglied B90/Grüne
Nein falsch. Nicht unerwünscht, sondern die Art und Weise der öffentlichen Darstellung ist nicht erwünscht.
Ein Antrag von Team Hatten im Sozialausschuss sollte sich mit den aktuellen Eintrittspreisen beschäftigen.
Fakt ist, dass der Sozialausschuss die Preise des Freizeitzentrums nicht bestimmen kann. Diese Entscheidung obliegt, gemäß Gesellschaftervertrag, allein dem Geschäftsführer der Freizeit Hatten GmbH.
Der Antragsteller von Team Hatten, Herr Walter Schleef, ist auch Mitglied der Gesellschafterversammlung der Freizeit Hatten GmbH.
Die Gesellschafterversammlung hatte in 2024 die neuen Preise für 2025 ausführlich diskutiert und festgelegt. Das betraf auch die jetzt öffentlich kritisierten Preise. Herr Schleef hatte dieser Preisgestaltung in der Versammlung und auch später nicht widersprochen. Es sollte selbstverständlich sein, sollten sich später Fehler auf der Homepage oder der Preistafel befinden, diese persönlich mit dem Geschäftsführer des Freizeitzentrums zu besprechen und nicht öffentlich Kritik zu äußern. Eine zuerst interne Abklärung gehört zum guten Ton in einer Gesellschafterversammlung, die sich um die Geschicke des Freizeitzentrums kümmern soll.
Fakt ist auch, dass der Geschäftsführer der Freizeit Hatten GmbH nicht auf Antrag von Team Hatten die Preise korrigiert hatte, sondern die Korrektur bereits vorher vorgenommen wurde. Eine Korrektur gemäß der festgelegten Preise durch die Gesellschafterversammlung.
Mit dem Bericht in der NWZ, dem Post auf Facebook und dem Antrag im Sozialausschuss werden in dieser Form offensichtlich ganz andere Ziele verfolgt.
Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind von unseren Fraktionen abgeordnet worden um das FZZ und auch den Campingplatz voranzubringen. Politisches Taktieren sollte sich in diesem Zusammenhang auf jeden Fall verbieten.
Das Freibad und der Campingplatz sind ein Zugpferd in unserer touristischen Entwicklung. Dieses Ziel sollte weiterhin mit aller Kraft verfolgt und nicht torpediert werden. Tourismus ist für die Zukunft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserer Gemeinde.
Michael Peters
Mitglied der Gesellschafterversammlung der Freizeit Hatten GmbH
25.06.2025
Auf die Frage die NWZ, ob nicht auch eine Anmietung des Jobcenter-Gebäudes eine Option sei, lautet die richtige Antwort: "Nein, nicht mehr." Immerhin hat der Bürgermeister die Anfrage schon kurz richtiggestellt. Hier unsere ausführliche Antwort:
Die Angelegenheit "Jobcenter" wurde verwaltungsseitig zunächst unauffällig unter TOP 11 der Ratssitzung vom 26.03. platziert, dann aber während der Sitzung umso ausführlicher öffentlich diskutiert. Auch in Anschluß hat die Frage der künftigen Unterbringung der Leistungsabteilung der Gemeinde innerhalb des Jobcenters eine klare Beschlussfolge. Am 28.04. wurde entschieden, die betroffene Abteilung mit ins Rathaus nach Kirchhatten zu integrieren und dafür eine übergangsweise Erweiterung durch Container vorzunehmen. Das wurde bereits vor einigen Wochen in die Wege geleitet.
Der aktuelle Sachstand und die technischen und auch organisatorischen Gründe dazu sind allen Beteiligten bekannt. Ich nehme an, dass bestimmte Interessierte (die vier Namen und deren unterschiedliche Motivationen sollten der NWZ genauso gut wie uns bekannt sein) auch in dieser Angelegenheit wieder einen Nachklapp über die Presse versuchen. Das ist letztlich der Sache nicht dienlich. Wir sind froh, nicht durch ewiges Hin und Her auf der Stelle zu treten.
Die Beschlüsse sind klar und zielgerichtet und stellen sicher, wie es Anfang 2026 weitergeht. Das ist für die betroffenen Mitarbeiter und insbesondere auch die betroffenen Bürger gerade in dieser Angelegenheit wichtig.
Unter der Überschrift "Zerren und Feilschen..." hatten die Hatter Grünen das Thema übrigens am 20.05. am "Dritten Dienstag" diskutiert.
Johannes große Beilage, 25.06.25
Unsere öffentlichen Treffen finden regelmäßig am dritten Dienstag im Monat um 20:00 Uhr statt. Der Ort und das Thema werden jeweils zum Wochenende davor hier auf der Webseite und auf der Facebook-Seite von Bündnis90 /Grüne - OV Hatten bekannt gemacht.
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