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Die kommunale Bauleitplanung bietet wichtige Ansatzpunkte für Klimaschutzpolitik und muss verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Wir fordern sowohl im gewerblichen wie auch im Wohnungsneubau, Fotovoltaik-Anlagen verbindlich vorzuschreiben. Für die Verwendung von wiederverwertbaren und ökologischen Baustoffen sollen Mindestquoten festgelegt werden. Bebauungspläne sind geeignet, Bäume zu schützen und auf naturnahe Gartengestaltung Einfluss zu nehmen. Zwecks Grundwasseraufbau ist nur noch versickerungsfähiges Pflaster zuzulassen.
Solche Möglichkeiten müssen künftig bei der Neuaufstellung oder Überarbeitung von Bebauungsplänen konsequent ausgeschöpft werden.
Aufgrund der Flächenkonkurrenz und fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft muss behutsame Nachverdichtung in älteren Wohnquartieren möglich bleiben.
Die Verlagerung von stadtnahen Gewerbestandorten ins Umland ist stadtplanerisch sinnlos und muss aufgehalten werden. Sie leistet dem Flächenverbrauch Vorschub und verursacht wachsende Verkehrsbelastungen.
Mit Nachdruck muss an der Gestaltung der Innenstadt gearbeitet werden. Einzelhandel und Gastronomie werden zukünftig nicht allein Attraktivität und Lebendigkeit gewährleisten können. Sie sollen durch kulturelle und soziale Angebote sowie genossenschaftliche Einrichtungen flankiert werden. Leerstände könnten für bürgerschaftliches Engagement umgenutzt werden, wir denken dabei an die Verstetigung des Repaircafés, eine Markthalle, ein Sozialkaufhaus, Fairtrade- und Unverpacktläden sowie Galerien und Kunstgewerbe.
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