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10.08.21 –
Die Aufenthaltsqualität und Sicherheit ist für alle Verkehrsteilnehmer auf den Hauptverkehrsstraßen in geschlossenen Ortschaften zu verbessern. In einem Antrag an den Landrat beantragen die Kreistagsgrünen, dass der Landkreis Oldenburg einen Antrag beim Land / Bund auf ein Modellprojekt zur „Ausweisung von Tempo 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen“ in geschlossenen Ortschaften stellt.
„Nach Auffassung der Grünen, soll der Landkreis zusammen mit den Gemeinden, der Stadt Wildeshausen und den Bürger*innen in diesem Modellprojekt entscheiden können, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll und gewollt ist“, so Eduard Hüsers in der Pressemitteilung.
Dazu bedarf es jedoch der Änderung der Auslegung der Straßenverkehrsordnung durch das Niedersächsische Verkehrsministerium. Als krasses Beispiel führt der Fraktionsvorsitzende Eduard Hüsers an, dass es dem Landkreis nach aktuellem Recht nicht gestattet ist, vor einem Kindergarten an der Landesstraße 870 in der Ortschaft Sage, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen. „Was in größeren Städten wie Hannover, Münster oder Ulm sinnvoll ist, sollte auch in Flächenlandkreisen in einem Modelprojekt in geschlossenen Ortschaf- ten erprobt werden“, meint Hüsers und verweist auf den EU-Lärmaktionsplanes, wonach schon jetzt eine 30 km/h Anordnung in vielen Bereichen möglich wäre. „Man muss es nur wollen, dann gibt es auch Wege“, so Eduard Hüsers
In einem Kommentar des Deutschen Städtetages, der die Städte-Initiative unterstützt, heißt es: „Wir wollen den Verkehr in den Städten effizienter, klimaschonender und sicherer machen“, sagte Städtetagspräsident, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD). „Dafür bräuchten die Städte mehr Entscheidungsspielraum als bisher. Die Kommunen können am besten ent- scheiden, welche Geschwindigkeiten auf welchen Straßen angemessen sind“.
Diesen Kommentar teilt auch das Kreistagsmitglied der Grünen, Reinhold Schütte aus Gander- kesee und fügt hinzu: „Die Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs wird durch eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht beschränkt. Im Gegenteil, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer wird durch bessere Luft und weniger Lärm auf den Straßen erhöht und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Besonders in der Gemeinde Ganderkesee gibt es für viele Straßen erheblichen Bedarf für Verkehrsberuhigung auf Hauptstraßen innerorts. Nach Abwägung in der Gemeinde / Stadt soll aber im Einzelfällen auf Haupt- verkehrsstraßen die übliche Geschwindigkeit von Tempo 50/km weiterhin möglich sein.“
„Was der Städtetagspräsident sagte, sollte auch für den Landkreis gelten. Der Landkreis und die Gemeinden/Stadt brauchen mehr Entscheidungsspielraum als bisher. Die Kommunen können dann am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten auf welchen Straßen angemessen sind“, so Eduard Hüsers abschließend.
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