19.01.23 –
Im Landschaftsschutzgebiet 66) Hohenbökener Moor wird ein Planungsverfahren zur Errichtung eines Windparks nicht eingeleitet.
Nach vorliegenden Informationen möchten die Gemeinden Ganderkesee und Hude im Hohenbökener Moor, Landschaftsschutzgebiet 66 (LSG), 12 Windkraftanlagen errichten. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Ausweisung und Errichtung eines Windparks im LSG 66 ab.
Bereits im Februar 2012 wurde im Umweltausschuss der Gemeinde Ganderkesee die Möglichkeit Errichtung eines Windparks im Hohenbökener Moor beraten. Die Planung wurde aber wegen erheblicher naturschutzfachlicher Bedenken nicht weiter verfolgt. Am 25. Oktober 2016 wurde die Landschaftsschutzverordnung für das Hohenbökener Moor mit mehrheitlicher Zustimmung des Kreistages beschlossen und am 23.12.2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Oldenburg im Jahr 2021 ist das Hohenbökener Moor als Landschaftsschutzgebiet genannt mit dem besonderen Hinweis, nicht als Sondergebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen vorzusehen. Gemäß Koalitionsvertrag des Landes Niedersachsen für die Jahre 2022 bis 2027 sollen zukünftig die Träger der Regionalplanung (Landkreise, kreisfreie Städte) die Windkraftplanung in ihrem Bereich übernehmen. Die gesetzlichen Grundlagen werden dafür derzeit geschaffen. Die Fraktion der Grünen beantragt, der Bitte der Gemeinden Ganderkesee und Hude, einen Windpark im Hohenbökener Moor auszuweisen, aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zu folgen und kein Planungsverfahren einzuleiten.
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