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Grüne beantragen Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) für Hude

Gebiet Rebhuhngang/Fasanenweg/ Nonnenweg zwischen Königsstraße und Eulenring soll als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG festgelegt werden

03.05.18 –

Im bisher gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hude ist der nordöstliche Teilbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 94 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Es war vereinbart, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes (B-Plan Nr. 94) dafür an anderer Stelle im Flächennutzungsplan eine öffentliche zu erhaltende Grünfläche auszuweisen.

  • Rebhuhngang, Fasanenweg und Nonnenweg sind alte Hochmoorwegedämme – wohl die letzten gut erhaltenen im ortsnahen Gemeindegebiet. Sie haben kulturhistorischen Wert als Zeugnis der alten Moorkultivierung im Huder Moor.
  • Die wegbegleitenden Heckenstrukturen und Baumbestände sind hier noch so gut erhalten wie kaum woanders. Eine Vielzahl an Vogel- und Fledermausarten - u.a. Grünspecht, Waldohreule - sind hier angesiedelt. Zu deren Lebensraum (quartiernahe Nahrungsflächen) gehören das zwischenliegende Grünland und das unter Schutz gestellte Wäldchen. Das gesamte Gebiet erfüllt alle Voraussetzung zur Unterschutzstellung.
  • Das Gebiet hat hohen Erholungswert für die umgebenden Wohngebiete am Klosterweg, an der  Königsstraße und an der Jägerstraße. Es ist von allen Seiten gut erreichbar und ist als wirklich „grüner Finger“ noch gut erhalten.

Lage, Nutzung, Boden, Flora und Fauna entsprechen hier in etwa dem überplanten Gebiet an der Wilhelmstraße mit Grünland auf Moorboden. So eignen sich diese Flächen besonders als Ausgleich, denn eine gewachsene Landschaft lässt sich nie vollständig kompensieren oder an anderer Stelle wiederherstellen. Wir können einen letzten Rest nur erhalten – durch Unterschutzstellung.

Kategorie

OV Hude