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Moorschutz im Landkreis Oldenburg mit Füßen getreten

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist entsetzt über die Zerstörung von zwei Hochmoorstandorten in der Gemeinde Wardenburg. Was Jahrtausende von Jahren gebraucht hat, wurde in wenigen Stunden für immer zerstört. So geschehen am Dortmunder Weg unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet Benthullener Moor. Die guten Ansätze beim Niedersächschen Weg „miteinander reden“, und „nicht übereinander“, ist leider nicht erfolgt, bedauert Johannes Hiltner, Grünes Kreistagsmitglied aus Wardenburg.

13.05.21 –

Moorschutz im Landkreis Oldenburg mit Füßen getreten


Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist entsetzt über die Zerstörung von zwei Hochmoorstandorten in der Gemeinde Wardenburg. Was Jahrtausende von Jahren gebraucht hat, wurde in wenigen Stunden für immer zerstört. So geschehen am Dortmunder Weg unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet Benthullener Moor. Das Gebiet östlich vom Benthullener Moor ist noch geprägt von kleinteiligen Grünlandstandorten auf Hochmoorböden. Es ist eines der letzten Gebiete in Wardenburg, das im Landschaftsplan der Gemeinde Wardenburg, sowie im Entwurf des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Oldenburg als Landschaft mit hoher Bedeutung für Natur und Umwelt beschrieben wird. Auch die Bedeutung für den Klimaschutz als CO2-Speicher und für den Bodenschutz ist unbestritten. Aus diesem Grund werden diese Flächen als extensive Grünlandwirtschaft genutzt, die dem Moorboden nicht schaden.

Doch vor wenigen Tagen schaffte man Fakten und zerstörte Teile des Moores, indem man in einem relativ neuen Verfahren mit großen „Bohrschnecken“ durch dicke und intakte Moorschichten gebohrt hat mit dem Ziel, die unten liegende Sandschicht nach oben zu befördern, die dann großflächig verteilt wird. Dabei wird die sogenannte „Ortssteinschicht“ zerstört und der Moorstandort nach unten entwässert, so Eduard Hüsers Fraktionsvorsitzender der Grünen. Dieses Verfahren ist mit dem Kuhlen gleich zusetzen und zerstört den wichtigen Moorkörper als CO2 Speicher für immer.

Das großflächige „Übersanden“ ist genauso verboten wie das „Kuhlen“ von Moorböden und ein klarer Verstoß gegen das Grünlandumbruchverbot § 2a des Nieders. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz.
Die guten Ansätze beim Niedersächschen Weg „miteinander reden“, und „nicht übereinander“, ist leider nicht erfolgt, bedauert Johannes Hiltner, Grünes Kreistagsmitglied aus Wardenburg. Eine kurze Rücksprache und die Einholung von Informationen mit den entsprechenden Behörden über den geplanten gravierenden Eingriff, wäre sicherlich der „richtige“ Weg gewesen. Umso bedauerlicher ist festzuhalten, dass die Polizei und die untere Naturschutzbehörde mehrfach eingreifen mussten, um die Arbeiten zu stoppen.


Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen hat sich in diesem Fall an die Kreisverwaltung gewandt und erwartet, dass die Kreisverwaltung mit sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen die Verursacher der Zerstörung von Teilen des Moores vorgeht. Es darf nicht sein, dass die unwiderrufliche Zerstörung von geschützten Flächen ungesühnt bleibt.


Eduard Hüsers

Kreistagsfraktion

 

 

 

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Kreistag | Kreisverband