04.02.25 –
Die Gruppe Bündnis 90/ Die Grünen -Die Linke beantragt für die Nordenholzer Straße (K224), Gemeinde Hude, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h.
Auf der im Jahr 2021 sanierten, kurvenreichen und schmalen Nordenholzer Straße mit Alleecharakter besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Entschärfung dieses Gefahrenbereichs ist in der Gemeinde Hude ein Dauerthema. Seit Jahren wünschen sich der Ortsverein Nordenholz und auch Anwohnerinnen und Anwohner der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Nach der Sanierung der Nordenholzer Straße im Jahr 2021 hat das Geschwindigkeitsniveau sogar zugenommen. Im Sommer 2024 wurde ein Kind beim Überqueren der Straße durch ein PKW schwer verletzt.
Nach Auffassung der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vertretbar, da eine konkrete Gefahr wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse vorliegt. Auch der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich auf schmalen Landstraßen mit sechs Metern und weniger für eine Senkung der Geschwindigkeit aus. Das trifft für die Nordenholzer Straße zu.
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