03.05.18 –
Im bisher gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hude ist der nordöstliche Teilbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 94 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Es war vereinbart, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes (B-Plan Nr. 94) dafür an anderer Stelle im Flächennutzungsplan eine öffentliche zu erhaltende Grünfläche auszuweisen.
Lage, Nutzung, Boden, Flora und Fauna entsprechen hier in etwa dem überplanten Gebiet an der Wilhelmstraße mit Grünland auf Moorboden. So eignen sich diese Flächen besonders als Ausgleich, denn eine gewachsene Landschaft lässt sich nie vollständig kompensieren oder an anderer Stelle wiederherstellen. Wir können einen letzten Rest nur erhalten – durch Unterschutzstellung.
Kategorie
20 November 2025, ab 19 Uhr im Moritz (Wüsting, gegenüber vom Bahnhof) Bereits ab 18 Uhr treffen…
Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Oldenburg bei seiner…
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]